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   BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12   

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https://dejure.org/2013,14059
BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12 (https://dejure.org/2013,14059)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2013 - IX B 181/12 (https://dejure.org/2013,14059)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2013 - IX B 181/12 (https://dejure.org/2013,14059)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

  • rewis.io

    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abschreibungsdauer eines als SB-Markt genutzten Gebäudes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Hinreichende Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
    So fehlt es an einer die Abweichung erkennbar machenden Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen, die eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen deutlich werden lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, m.w.N.).

    b) Im Kern wendet sich die Klägerin gegen eine von der Entscheidung eines anderen FG abweichende Würdigung von (hinsichtlich der streitigen Gebäude unterschiedlichen) Tatsachen bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG; sie rügt lediglich eine materiell fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Fallgruppe FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
    Denn das (erkennende) FG ist auf der Basis der einschlägigen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalles (vgl. etwa BFH-Urteile vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606; vom 28. Oktober 2008 IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einstufung der (als SB-Markt genutzten) Gebäude ("in sich geschlossene konstruktive Bauwerken") als "Halle" nach Maßgabe der "AfA-Tabelle" nicht in Betracht kommt; den erforderlichen Nachweis (vgl. Blümich/Brandis, EStG, § 7 Rz 522) für eine gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kürzere tatsächliche als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer (hier: 25 statt 50 Jahre) habe die Klägerin --auch wegen des nicht hinreichend aussagekräftigen Partei-Gutachtens-- nicht erbracht.
  • FG Saarland, 08.11.2006 - 1 K 336/03

    AfA-Tabellen und Nutzungsdauer von Gebäuden

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
    Die gerügte Divergenz zum Urteil des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 8. November 2006  1 K 336/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1000), in dem es um eine "Werkstatt- und Lagerhalle (Fertigbau-Stahlkonstruktion)" ging, liegt auch nicht vor.
  • BFH, 07.06.1977 - VIII R 105/73

    Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
    Denn das (erkennende) FG ist auf der Basis der einschlägigen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalles (vgl. etwa BFH-Urteile vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606; vom 28. Oktober 2008 IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Einstufung der (als SB-Markt genutzten) Gebäude ("in sich geschlossene konstruktive Bauwerken") als "Halle" nach Maßgabe der "AfA-Tabelle" nicht in Betracht kommt; den erforderlichen Nachweis (vgl. Blümich/Brandis, EStG, § 7 Rz 522) für eine gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes kürzere tatsächliche als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer (hier: 25 statt 50 Jahre) habe die Klägerin --auch wegen des nicht hinreichend aussagekräftigen Partei-Gutachtens-- nicht erbracht.
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

    Auszug aus BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12
    b) Im Kern wendet sich die Klägerin gegen eine von der Entscheidung eines anderen FG abweichende Würdigung von (hinsichtlich der streitigen Gebäude unterschiedlichen) Tatsachen bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG; sie rügt lediglich eine materiell fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Fallgruppe FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer

    Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 - IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, und in BFH/NV 2008, 1310, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267; s.a. Hessisches FG, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - 4 K 1716/04, EFG 2008, 202, bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986).
  • FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20

    Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung

    Die Würdigung der insoweit von Klägern dargelegten Umstände obliegt dann im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 28.10.2008 - IX R 16/08, BFH/NV 2009, 899, und in BFH/NV 2008, 1310, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 22.04.2013 - IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267; s.a. Hessisches FG, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - 4 K 1716/04, EFG 2008, 202, bestätigt durch BFH-Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07, BFHE 223, 56, BStBl II 2009, 986).
  • FG Köln, 30.06.2016 - 11 K 3657/14

    Einkommensteuer: Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (vgl. hierzu BFH in BStBl II 1972, 176, Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, EFG 1994, 96, Brandis in Blümich, EStG, § 7 Rz. 520, speziell zur Schätzung vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001 8 K 6294/95, EFG 2001, 675 ff, und Blum/Weiss BB 2007, 2093, 2096, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.05.2017 - 2 K 87/16

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden

    Will der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche als die gesetzlich typisierte Nutzungsdauer in Anspruch nehmen, so hat er die dafür sprechenden Umstände darzulegen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1280/18

    AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft

    Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass bei der - prognostischen - Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer auch ungewisse künftige Ereignisse zu beurteilen sind, kann im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Gewissheit über die kürzere Nutzungsdauer, sondern nur eine an der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit orientierte Schätzung gefordert werden, bei der alle - vom Steuerpflichtigen darzulegenden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267) - technischen und wirtschaftlichen Umstände des betreffenden Objekts Berücksichtigung finden (BFH-Urteil in BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 7. September 1993 I 637/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 96; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 23. Januar 2001  8 K 6294/95, EFG 2001, 675).
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16

    Voraussetzungen für Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer eines

    aa) Der Ansatz einer von der gesetzlich typisierten Nutzungsdauer abweichenden, kürzeren wirtschaftlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Verkürzung als für ihn günstige Tatsache konkret darlegt und greifbare Anhaltspunkte benennt, die im Einzelfall für eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, m.w.N.; s. ferner z.B. Pfirrmann in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl. 2017, § 7 EStG Rn. 89).
  • BFH, 12.04.2016 - V B 3/15

    Zum Leistungsaustausch bei Verträgen mit Körperschaften des öffentlichen Rechts

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2017 - III B 66/16

    Begriff des Ersetzens i. S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen (BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267, Rz 2, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2017 - III B 7/16

    Divergenz bei Schätzung durch das FG - Fehlen der Urteilsbegründung

  • FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17

    Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen,

  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22

    Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht;

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